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   LG Frankfurt/Main, 27.09.2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15139
LG Frankfurt/Main, 27.09.2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 (https://dejure.org/2001,15139)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 (https://dejure.org/2001,15139)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 (https://dejure.org/2001,15139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 78
    Keine Karenzzeit für Auschluss von Penny Stocks nach eröffnetem Insolvenzverfahren ("Micrologica")

  • archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 16.08.2001 - 13 O 110/01

    Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2001 - 22 O 332/01
    Der Kläger macht einen Unterlassungsanspruch geltend, da die Insolvenzschuldnerin von der geplanten Änderung des Regelwerks betroffen sei und bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.08.2001 ( 3/13 O 110/01 ).
  • LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 3 O 145/01

    Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse

    Vielmehr hat die Verfügungsbeklagte schriftsätzlich und wiederholt in der mündlichen Verhandlung angekündigt, entsprechend der bei der Anrufung des Schiedsgerichts durch die im gerichtlichen Eilverfahren (2/22 O 332/01 Landgericht Frankfurt am Main) gescheiterte praktizierten Handhabung den Vollzug eines möglichen Ausschlusses auch der Verfügungsklägerinnen bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens zurückzustellen.
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