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LG Frankfurt/Main, 27.09.2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 (https://dejure.org/2001,15139)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2001 - 2/22 O 332/01, 2-22 O 332/01 (https://dejure.org/2001,15139)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BörsG § 78
Keine Karenzzeit für Auschluss von Penny Stocks nach eröffnetem Insolvenzverfahren ("Micrologica") - archive.org (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse
Papierfundstellen
- NZI 2001, 667
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2001 - 13 O 110/01
Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2001 - 22 O 332/01
Der Kläger macht einen Unterlassungsanspruch geltend, da die Insolvenzschuldnerin von der geplanten Änderung des Regelwerks betroffen sei und bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.08.2001 ( 3/13 O 110/01 ).
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 3 O 145/01
Penny Stock- oder Delisting-Regel der Deutschen Börse
Vielmehr hat die Verfügungsbeklagte schriftsätzlich und wiederholt in der mündlichen Verhandlung angekündigt, entsprechend der bei der Anrufung des Schiedsgerichts durch die im gerichtlichen Eilverfahren (2/22 O 332/01 Landgericht Frankfurt am Main) gescheiterte praktizierten Handhabung den Vollzug eines möglichen Ausschlusses auch der Verfügungsklägerinnen bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens zurückzustellen.